Rückkehrberatung

Dazu schreibt die Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen: „Das Thema Rückkehr bewegt viele Personen aus dem Asylbereich: Geflüchtete möchten oder müssen in ihr Herkunftsland zurückkehren; sei es, weil sie einen Wegweisungsentscheid erhalten haben, sei es, weil sie trotz vorläufiger Aufnahme, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung keine Perspektiven mehr in der Schweiz sehen und freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten. Mit dem Zugang zur Rückkehrhilfe des Bundes erhalten sie Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihren Herkunftsländern und verbessern damit ihre Chancen für eine erfolgreiche Zukunft.

In jedem Kanton der Schweiz sowie in den Bundesasylzentren informiert die Rückkehrberatung Asylsuchende über das Angebot der Rückkehrhilfe. Im Kanton Bern wird die Rückkehrberatungsstelle (RKB) von der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF geführt. Das Angebot richtet sich an alle Personen aus dem Asylbereich (Ausweise N, F, S, B und C Flüchtling), die sich für eine freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland interessieren.“

Die Bewohnenden im Rückkehrzentrum in Aarwangen haben meist einen ablehnenden Asylentscheid und einen Wegweisungsentscheid erhalten. Das heisst, das SEM beurteilt ihre Rückkehr als zulässig und zumutbar – anders empfinden es die Betroffenen. Sie haben Angst, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland verfolgt, verhaftet oder gefoltert werden. Personen, die nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, können zwangsweise ausgeschafft werden. Gerade wenn eine zwangsweise Ausschaffung möglich und wahrscheinlich ist, kann es sinnvoll sein, mit den betroffenen Personen die Option einer selbständigen Rückkehr zu diskutieren und sie darauf aufmerksam zu machen, dass eine selbständige Rückkehr im Vergleich zu einer Zwangsausschaffung mehr Möglichkeiten bietet, im Herkunftsland wieder anzukommen. Dabei ist aber auch der Realität Rechnung zu tragen, dass die Angst bei gewissen Personen so gross ist, dass sie sich nicht auf eine selbständige Rückkehr einlassen können. Weiter gibt es auch Länder (z.B. Eritrea), in die eine zwangsweise Rückführung nicht möglich ist. Diese Personen verbleiben in der belastenden Situation der Langzeitnothilfe – und beurteilen das doch immer noch als die bessere Option als eine Rückkehr.    

Asylsuchende, die bereits in einem anderen europäischen Land aus dem Schengenraum (EU und die 4 Länder Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island) ein Asylgesuch eingereicht haben müssen in dieses Land zurückkehren und dort das Asylverfahren durchlaufen. Für sie ist keine Rückkehrberatung in der Schweiz vorgesehen. Sie bleiben meist nur wenige Monate in Aarwangen.

Informationen zur Rückkehrberatung finden sich an folgenden Stellen:

https://www.kkf-oca.ch/themen-rueckkehr

https://www.kkf-oca.ch/angebote-rueckkehrberatung/ 

Ausführliche Informationen finden sich im Bericht der Eidg. Migrationskommission: Personen, die aus dem Asylsystem ausscheiden: Profile, (Aus-)Wege, Perspektiven

https://backend.ekm.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-ekmch-files/files/2024/12/30/89007bec-3e8b-49e1-876b-0d0143ca80bf.pdf